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NIS2-Beratung - Datensicherheit für Mittelstand und Konzerne
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine ab 2025 geltende EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Sicherheit, die Cyberresilienz und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der EU zu stärken. Durch die Festlegung gemeinsamer Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten soll die Richtlinie dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesellschaft gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
Als Nachfolgerichtlinie der früheren NIS-Richtlinie aus 2016 legt die neue NIS2-Richtlinie Mindestsicherheitsanforderungen nun für viele Mittelstandsbetriebe, Konzerne und weitere Organisationen fest, die als Betreiber wesentlicher Dienste oder als Anbieter digitaler Dienste tätig sind. Die NIS2-Richtlinie richtet sich v.a. an mittlere und große Organisationen. Für kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern gilt die NIS2-Richtlinie i.d.R. nicht, es sei denn, sie erbringen wesentliche Dienste in kritischen Sektoren oder spielen eine bedeutende Rolle im nationalen Kontext. Die Richtlinie gilt für:
! Betreiber wesentlicher Dienste (Essential Service Operators): Unternehmen, die kritische Dienstleistungen in den Bereichen erbringen, die für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aktivitäten unerlässlich sind. Hierzu zählen v.a.:
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- Energie: Stromversorgung, Gasversorgung, Ölversorgung, Fernwärme.
- Transport: Fluggesellschaften, Flughäfen, Eisenbahnverkehr, See- und Binnenhäfen, Straßentransport.
- Bankwesen: Banken und andere Finanzinstitute.
- Finanzmarktinfrastrukturen: Börsen, Clearing- und Abrechnungssysteme.
- Gesundheit: Krankenhäuser, klinische Einrichtungen, Gesundheitsdienstleister.
- Trinkwasser: Wasserver- und -entsorgung.
- Digitale Infrastruktur: Internetknotenpunkte, Domain-Name-System (DNS) Dienste, TLD-Registries.
- Öffentliche Verwaltung: Nationale und lokale Regierungsstellen, die wesentliche öffentliche Dienstleistungen erbringen.
- Weltraum: Betreiber von Satelliten- und Raumfahrtinfrastrukturen.
- Lebensmittelproduktion und -versorgung: Unternehmen, die wesentliche Dienstleistungen in der Lebensmittelversorgungskette erbringen.
- Post- und Kurierdienste: Unternehmen, die wichtige Post- und Paketzustelldienste anbieten.
- Chemie: Unternehmen in der chemischen Industrie.
- Abfallwirtschaft: Unternehmen in der Abfallentsorgung und -verwertung.
- Fertigung: Hersteller von kritischen Produkten und Dienstleistungen.
! Anbieter digitaler Dienste (Digital Service Providers): Hierzu gehören organisationen wie:
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- Online-Marktplätze: Plattformen, die den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder zwischen Unternehmen ermöglichen.
- Suchmaschinen: Dienste, die es Nutzern ermöglichen, Informationen im Internet zu finden.
- Cloud-Computing-Dienste: Anbieter von Cloud-Infrastrukturen, -Plattformen und -Software.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen dieser EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit zu erfüllen. Erhöhen Sie Ihre Cybersicherheit und vermeiden Sie Strafzahlungen durch unsere maßgeschneiderten Beratungsdienste.
Wozu eine Unterstützung zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie setzt strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten von Vorfällen in Unternehmen und Organisationen. Diese müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre Netz- und Informationssysteme vor Cyberangriffen zu schützen.
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle, welche Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienstleistungen haben, an die zuständigen nationalen Behörden zu melden - für die Nichteinhaltung sieht die Richtlinie strenge Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen vor, und es drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Mit unseren maßgeschneiderten Beratungsdiensten unterstützen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen der neuen EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit zu erfüllen, die eigene Cybersicherheit zu stärken und Saktionen zu vermeiden. Profitieren Sie von unserem tiefgehenden Know-how zur NIS2-Richtlinie.
Was wir für Sie tun können:
Beratung zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Optimierung Ihres Cyberschutzes, Ihrer IT-Sicherheit und Ihrer Berichtsstruktur
Wir unterstützen Sie darin, Ihre IT-Landschaft an die neuen Sicherheitsanforderungen anzupassen und Ihr Notfallmanagement zu optimieren. Hierzu zählen auch Ihren Berichtspflichten bei Sicherheitsvorfällen. bedeutende Cybervorfälle sind an die zuständigen Behörden zu melden. Dies umfasst Erstmeldungen innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Vorfalls, Zwischenmeldungen innerhalb von 72 Stunden mit detaillierteren Berichten zu den Auswirkungen der Vorfälle und möglichen Maßnahmen sowie Abschlussberichte nach Abschluss der Vorfallanalyse mit einer umfassenden Analyse und den ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbehebung. Weiter sind eine Dokumentation der Nachweise über ergriffene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Cyberrisiken, Berichte über Audits und Sicherheitsprüfungen sowie Änderungen in der Sicherheitsstruktur oder bei der Risikoanalyse und die Umsetzung regelmäßiger Sicherheitsprüfungen zu dokumentieren.
Individuelle Begleitung und Unterstützung für Sie
Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratungsdienste, um Ihr Unternehmen optimal auf die NIS2-Richtlinie vorzubereiten:
✔️ Gap-Analyse und Risikobewertung:
- Identifikation und Analyse von Sicherheitslücken in Ihrer IT-Infrastruktur.
- Bewertung potenzieller Risiken und Bedrohungen für Ihre IT-Struktur: Konzept, Analyse und Bewertung
✔️ Strategieentwicklung und Implementierung:
- Entwicklung individueller Sicherheitsstrategien.
- Implementierung bewährter Sicherheitslösungen und -verfahren.
✔️ Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung:
- Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter.
- Regelmäßige Trainings zu neuen Bedrohungen und Sicherheitsmaßnahmen.
✔️ Kontinuierliches Monitoring und Reporting:
- Fortlaufende Überwachung Ihrer IT-Sicherheit.
- Regelmäßige Berichte und Updates zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie.
✔️ Notfallmanagement und Vorfallreaktion:
- Entwicklung von Notfallplänen und Prozessen zur Vorfallreaktion.
- Unterstützung bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen.
Aufbau ihrer NIS2-Dokumentation
Das Team unserer Unternehmensberatung erstellt für Sie die erforderlichen Dokumente inkl. des Risikomppings.
Internes Audit und Managementreview sowie Begleitung im externen Audit
Wir führen interne Audits in Ihrem Haus zur Vorbereitung auf die Zertifizierung nach RS10 und zum Auffinden von Verbesserungspotenzialen durch, mit deren Hilfe Sie ihre Prozesse verbessern können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung des Management-Review.
Schulungen und Workshops
Mit dem Schulungsprogramm unserer Akademie mit analogen, digitalen und hybriden Seminaren sowie mit unseren E-Learnings bietet wir praxisnahe Schulungen und interaktive Workshops für Ihre Beschäftigte aller Ebenen an. Dies sensibilisiert Ihr Personal und vermittelt eine tiefgreifendes Verständnis für die IT-Sicherheits-Anforderungen.
Spezialisten für KMU - unsere Kompetenz für Sie:
Individuelle Lösungen für Ihre Cyber- und IT-Sicherheit sowie für Ihre NIS2-Lösungen
Das Team unseres Geschäftsbereiches "Wirtschaft und Mittelstand KMU" besteht aus erfahrenen Beraterinnen und Beratern mit umfassendem Fachwissen im Bereich NIS2. Unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich IT-Sicherheit stellen wir unseren Kundinnen und Kunden gerne zur Verfügung und bieten maßgeschneiderte Lösungen in der Beratung und für eine erfolgreich Validierung, denn: Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.
Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen in der Arbeit mit der mittelständischen Wirtschaft kennen wir den Mittelstand, und wir sind mit den hier geltenden besonderen Anforderungen und Rahmenbedingungen vertraut.