Das Lieferkettengesetz birgt Chancen, nicht nur Pflichten!
Warum das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG betriebliche Vorteile bringen kann!
Beitrag vom 07.06.2022
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG wird von vielen Unternehmen derzeit kritisch gesehen - immerhin bedeutet es i.d.R. erhebliche Mehrarbeit. Das Gesetz definiert menschenrechts- und umweltbezogene Standards, die von in Deutschland ansässigen Unternehmen im eigenen Haus und in der Lieferkette rechtlich verbindlich einzuhalten sind. Die Vorgaben gelten ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für solche mit 1.000 Beschäftigten.
Die Unternehmen werden durch das LkSG dazu verpflichtet, auf die menschenrechts- und umweltbezogene Standards bezogene Risiken zu analysieren und ein entsprechendes Risikomanagement aufzubauen. Gegebenenfalls sind Präventionsprojekte umzusetzen und es sind Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen, über welche das jeweilige Unternehmen über Verstöße informiert werden kann. Außerdem legt das Gesetz den Unternehmen erhebliche Dokumentations- und Berichtspflichten auf. Bei Verstößen sieht es für Behörden Interventionsmöglichkeiten und darüber hinaus hohe Bußgelder vor, und es schafft Klagemöglichkeiten für von Rechtsverletzungen Betroffene sowie für Nichtregierungsorganisationen.
Dies sind hohe Anforderungen, nicht nur an die betroffenen Unternehmen. Über Lieferantenverpflichtungen werden sich auch nicht direkt betroffene Unternehmen mit weniger als den im Gesetz als Schwellenwert genannten Beschäftigtenzahlen mit dem LkSG auseinandersetzen müssen. Gleichwohl birgt dies auch Chancen. Zahlreiche Gesellschaftsstudien der vergangenen Jahre verweisen darauf, dass der Anteil der Bevölkerungsgruppen, denen ein ethikbasiertes Handeln im Wirtschaftsleben wichtig ist, immer weiter steigt - "Fridays for Future" ist hier eine der bekanntesten Bewegungen. Machen Unternehmen ihre LkSG-bezogenen Aktivitäten nach außen transparent, so kann dies durchaus Vorteile im Marketing verschaffen. Diese Vorteile ergeben sich aber nicht nur im B2C-Markt, also dem auf Privatpersonen bezogenen Business-to-Consumer-Markt. Auch im B2B-Markt zwischen Unternehmen.
Wie aber lassen sich die Anforderungen des LkSG so umsetzen, dass sie rechtssicher und pragmatisch ausgestaltet und zugleich nutzbringend für das Unternehmen umgesetzt werden? Wie lässt sich die erforderliche Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie formulieren, ein Risikomanagement aufbauen, ein LkSG-konformes Lieferantenmanagement und ein Beschwerdeverfahren aufbauen? Möglichkeiten, Instrumente und hilfreiche Ansätze hierzu zeigt unser Präsenzseminar oder unser Online Seminar "Das Lieferkettengesetz LkSG rechtskonform und gewinnbringend umsetzen" auf.
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