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Beratung für ESG CSR Compliance und Nachhaltigkeit

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ESG-Reporting,CSR-Reporting, Nachhaltigkeitsbericht nach internationalen Standards: CSRD, UNGC, DNK, GRI, ISO 26000, SEDEX, BSCI, SA8000 

Unternehmen und Insitutionen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistung sowie über ihre Aktivitäten und Kennzahlen in den Bereichen CSR (Corporate Social Responsibility) und ESG (Environmental, Social, Governance) berichten, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie präsentieren sich als verantwortungsbewusste und nachhaltige Organisationen, die damit zugleich das Vertrauen ihrer Kunden, Investoren und Stakeholder gewinnen.

Standen bislang bei der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung lediglich große Unternehmen von öffentlichem Interesse im Fokus, so erfasst diese Pflicht inzwischen immer mehr Unternehmen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlage wurden verschärft. Die bislang geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde inzwischen mit der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie sowie in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) sowie dem Lieferketten-Sorgfaltspfichten-Gesetz (LkSG) ergänzt.

Über die Unternehmen von öffentlichem Interesse hinaus werde inzwischen auch von vielen mittelständischen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte gefordert. Den Hintergrund bildet oft die Weitergabe der Berichtsanforderungen großer Unternehmen an die mittelständischen Lieferanten über das Lieferantenlisting.

Wir sind Ihr erfahrener Partner für die Entwicklung und Optimierung Ihres ESG-Reportings, CSR-Reportings und Nachhaltigkeitsberichts.

Bedarf Relevanz

Warum ESG-Reportings, CSR-Reporting und Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

CSR-Reporting und Nachhaltigkeitsberichte sind wichtige Instrumente, um Ihre unternehmerischen Aktivitäten in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) transparent zu kommunizieren. Sie zeigen Stakeholdern, wie Ihr Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung übernimmt und tragen zum Aufbau von Vertrauen und Reputation bei. Vor diesem Hintergrund fordert der Gesetzgeber inzwischen von zahlreichen Unternehmen und Organisationen eine Berichterstattung. Unternehmen müssen sich auch künftig auf ein zunehmend komplexes und anspruchsvolles Berichtsumfeld einstellen, das Transparenz und Verantwortung in den Vordergrund stellt.

Gesetze, die betriebliche CSR- und ESG-Berichtspflichten begründen ...:

Gestezliche Vorgaben zu CSR- und ESG-Berichtspflichten:

1. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie (2014/95/EU), Inkraftsetzung in Deutschland 2017:
Das Gesetzt verpflichtet große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern, nichtfinanzielle Erklärungen mit Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abzugeben.

2. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Diese EU-Richtlinie, die die CSR-Richtlinie erweitert, wird ab 2024 die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich verschärfen. Mit der CSRD wird sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erhöhen, und die Anforderungen an die Berichterstattung werden präziser und umfassender. Unternehmen müssen detailliertere Informationen über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, deren Umsetzung und die erzielten Ergebnisse offenlegen.

3. EU-Taxonomie-Verordnung

Diese Verordnung (2020/852) zielt darauf ab, eine einheitliche Klassifizierung für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten in der EU zu schaffen. Unternehmen müssen offenlegen, inwieweit ihre Aktivitäten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen. Dies betrifft insbesondere den ökologischen Teil der ESG-Berichterstattung, da die Verordnung detaillierte Anforderungen für umweltfreundliche Investitionen festlegt.

4. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Die SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu Offenlegungspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen. Während die SFDR direkt auf den Finanzsektor abzielt, hat sie auch indirekte Auswirkungen auf berichtspflichtige Unternehmen, da diese zunehmend detaillierte Informationen zu ESG-Themen bereitstellen müssen, um den Anforderungen der SFDR gerecht zu werden.

5. Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz , auch bekannt als „Lieferkettengesetz“, wurde 2021 in Deutschland verabschiedet und trat 2023 in Kraft. Das LkSG verpflichtet große Unternehmen (ab 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern) zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, Präventivmaßnahmen ergreifen und über ihre Maßnahmen in einem jährlichen Bericht Rechenschaft ablegen.

6. Klimaschutzgesetz (KSG)

Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 zielt darauf ab, die nationalen Klimaziele zu erreichen und damit den europäischen Klimavorgaben gerecht zu werden. Während das Gesetz selbst keine direkten Berichtspflichten für Unternehmen vorschreibt, hat es erhebliche Auswirkungen auf die ESG-Berichterstattung, da Unternehmen zunehmend verpflichtet sind, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und darüber zu berichten. Diese Gesetze und Verordnungen bilden das Fundament für die ESG-Berichtspflichten in Deutschland und setzen Unternehmen unter Druck, ihre Nachhaltigkeitsstrategien klar zu definieren, umzusetzen und transparent zu kommunizieren. Sie haben nicht nur direkte rechtliche Auswirkungen, sondern beeinflussen auch die Erwartungshaltung von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

7. REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

REACH ist eine EU-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Regulierung von Chemikalien und deren sicherer Verwendung. Sie trat 2007 in Kraft. Unternehmen, die in der EU Chemikalien herstellen oder importieren, müssen sicherstellen, dass diese registriert, bewertet und zugelassen werden. REACH legt umfangreiche Berichtspflichten auf, insbesondere in Bezug auf die sichere Verwendung von Chemikalien, ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die Einhaltung von Grenzwerten für gefährliche Stoffe. Dies betrifft nicht nur Chemieunternehmen, sondern auch viele andere Industrien, die Chemikalien verwenden.

8. RoHS (Restriction of Hazardous Substances)

Die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) zielt darauf ab, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken. Die Richtlinie wurde erstmals 2003 eingeführt und seitdem mehrmals aktualisiert. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte in der EU in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte bestimmte gefährliche Stoffe, wie Blei, Quecksilber und Cadmium, nicht oder nur in geringen Mengen enthalten. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie erfordert umfangreiche Berichterstattung über die Zusammensetzung der Produkte und die Einhaltung der Stoffbeschränkungen.

9. TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange)

TISAX ist ein von der deutschen Automobilindustrie entwickelter Standard für Informationssicherheit, basierend auf dem ISO/IEC 27001-Standard, speziell angepasst an die Bedürfnisse der Automobilbranche. Unternehmen, die mit Automobilherstellern und -zulieferern arbeiten, müssen eine TISAX-Zertifizierung erlangen, um die Einhaltung strenger Informationssicherheitsanforderungen nachzuweisen. Dies umfasst die Sicherung von Daten, Prozessen und IT-Systemen und erfordert regelmäßige Audits und Berichte.

10. Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine EU-Richtlinie (2014/95/EU), die die Grundlage für die Berichterstattung über nichtfinanzielle und Diversitätsinformationen bei großen Unternehmen legt. Betroffen sind große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Sie müssen in ihren Jahresberichten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung und Diversität offenlegen. Die NFRD wird ab 2024 schrittweise durch die CSRD ersetzt und erweitert.

11. European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein Satz von Standards, die im Rahmen der CSRD entwickelt wurden, um einheitliche Berichtsvorgaben für Unternehmen in der EU zu schaffen. Unternehmen müssen nach diesen Standards ihre ESG-Daten offenlegen. Die ESRS legen detaillierte Anforderungen fest, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen, einschließlich spezifischer Kennzahlen und qualitativer Informationen. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die Berichterstattung in der EU konsistent und vergleichbar ist.

Unsere Agentur und Unternehmensberatung unterstützt Sie darin, die Nachhaltigkeitsberichterstattung ihrer Organisation aufzubauen. Wir analysieren Ihr ethisches Verantwortungsmanagement, leisten die GAP-Analyse entlang der DNK-Anforderungen und entwickeln Ihre Strukturen entsprechend weiter. Bei der strategischen Planung und dem Aufbau der Zielsysteme leisten wir ebenso Unterstützung, wie bei der Bewertung des Management-Systems und bei der Identifikation der Handlungspotenziale zur erfolgreichen Zertifizierung (Validierung) und Verbesserung der internen Abläufe.

Unser Leistungsangebot im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung für Sie:

Consulting Beratung UnternehmensberatungUnser Beraterteam unterstützt Sie dabei, aussagekräftige ESG-Reporting, CSR-Reports und Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, die den aktuellen Standards und Anforderungen entsprechen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre ESG-, CSR- und Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und wirkungsvoll zu kommunizieren und Ihre Berichterstattungspflichten im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und EU-Taxonomie zu erfüllen.

Hierzu bieten wir Ihnen die Erstellung von CSR-, ESG- und Nachhaltigkeitsberichten nach international anerkannten Standards: 

Um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung professionell und anforderungskonform gestalten zu können bieten Ihnen unserer Experten: 

✔️ Strategieentwicklung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für Ihr ESG-Reporting und CSR-Reporting und stellen ihnen die für Sie in Frage kommenden Berichtsstandards vor und beraten Sie bei der Auswahl des für Sie geeigneten Standard. 

✔️ Analyse und Bewertung: Wir leisten die Stakeholder-Analyse und Materialitätsbewertung, und analysieren Ihre Unternehmensdaten und -aktivitäten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien, bewerten Ihre bisherige Berichterstattung und leisten die Gap-Analyse zur Identifikation der Lücken zwischen der heutigen Berichterstattung und einem anforderungsgerechten Report.

✔️ Operative Beratung: Wir unterstützten Sie bei dem Auf- und Ausbau Ihrer ESG-, CSR- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

✔️Entwicklung und Erstellung: Wir erstellen einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht, der die relevanten Aspekte Ihrer unternehmerischen Verantwortung widerspiegelt.

✔️ Optimierung und Weiterentwicklung: Wir unterstützen Sie dabei, Ihr ESG-Reporting, CSR-Reporting kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln, um den steigenden Anforderungen von Stakeholdern und Regulierungsbehörden gerecht zu werden. Gerne überprüfen wir auch Ihren bereits vorhandenen ESG-, CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht auf Konformität zur neuen Gesetzeslage, geben Ihnen ggf. Empfehlungen zur Überarbeitung oder führen diese für Sie durch.

 Wir unterstützen Sie Implementierung, Unterstützung

Mit unserer professionellen Beratung und unserem fundierten Fachwissen helfen wir Ihnen, Ihre unternehmerische Verantwortung transparent zu kommunizieren und langfristiges Vertrauen aufzubauen.

Kontaktieren Sie uns gerne: 

 

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