Mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch p.a.? Neue Pflicht zur ISO 50001- oder ISO 14001-Zertifizierung
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Beitrag vom 16.07.2025
Autor: Dr. Olaf Mußmann
Pflicht für Unternehmen mit höherem Energieverbrauch ab Juli 2025
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet ab Juli 2025 viele Unternehmen mit hohem Energieverbrauch dazu, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem EMS (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem UMS (ISO 14001) einzuführen.
- Verpflichtung zum Energie‑/Umweltmanagementsystem (EMS/UMS)
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ein EMS oder UMS einführen. Das System muss mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs abdecken . dies kann auch die Einbeziehung schwer erfassbarer Teilstandorte bedeuten.
Das EMS/UMS muss die Zufuhr und Abgabe von Energie erfassen und realisierbare Möglichkeit zur Umsetzung von Endenergieeinsparmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung identifizieren. Eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI) vorzunehmen. - Frist für neu überschreitende Verbrauchsschwellen
Erreicht ein Unternehmen nach dem 18. November 2025 erstmals die 7,5 GWh‑Schwelle, gilt eine Einführungsfrist von 20 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Überschreitung. - Umsetzungspläne für Einsparmaßnahmen ab 2,5 GWh
Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Jahresverbrauch müssen binnen drei Jahren konkrete, wirtschaftliche Energieeinspar‑ und Abwärmerückgewinnungsmaßnahmen in einem öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan erfassen und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. - Pflicht für Rechenzentren
Betreiber externer und interner Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung ≥ 300 kW müssen bis zum 1. Juli 2025 ebenfalls ein EMS/UMS implementieren; ab 2026 kann zudem die Zertifizierung des Managementsystems gefordert werden. - Erweiterte Definition „Unternehmen“
Konzernstrukturen werden nicht mehr einheitlich betrachtet: Jede rechtlich selbstständige, buchführende Einheit gilt separat als „Unternehmen“, was die Pflichtverteilung präzisiert. - Standardisierte Umsetzungspläne
Pläne müssen fortan nach ISO 50001, EMAS, ISO 14001 oder DIN EN 16247‑1 aufgebaut sein. Ein Musterformular des BAFA erleichtert die Erstellung. - Wirtschaftlichkeitsausnahmen
Kleinere Maßnahmen (Investitionskosten ≤ 2.000 €), bereits beschlossene Projekte sowie gesetzlich verpflichtende Maßnahmen müssen nicht nach ValERI (DIN EN 17463) auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden. - BAFA‑Stichprobenkontrollen und Sanktionen
Das BAFA kann stichprobenartig prüfen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen; fehlende oder unvollständige Umsetzungspläne können mit bis zu 50.000 € geahndet werden. - Ziel der öffentlichen Hand
Öffentliche Stellen mit ≥ 1 GWh Verbrauch sollen jährlich 2 % Energie einsparen, um ihre Vorbildfunktion zu stärken. - Ausblick auf weitere Änderungen
Eine Harmonisierung mit EU‑Vorgaben und mögliche Anhebung der Verbrauchsschwellen (z. B. auf 23,6 GWh/85 TJ) sind in Vorbereitung
Wen betrifft die neue Pflicht?
- Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Endenergieverbrauch pro Jahr (Durchschnitt der letzten drei Jahre)
- Maßgeblich ist die einzelne rechtliche Einheit – also zum Beispiel einzelne GmbHs, Werke, Niederlassungen oder Standorte
- Branchenübergreifend betroffen: Industrie, Produktion, Rechenzentren, Logistik, Gesundheitswesen u.v.m.
Tipp: Auch viele Mittelständler erfüllen inzwischen diese Schwelle – häufig unbemerkt.
Was bedeutet das konkret?
- Verpflichtende Einführung eines zertifizierten Systems (z.B. ISO 50001 oder ISO 14001)
- Abdeckung von mindestens 90% des Energieverbrauchs im Unternehmen
- Nachweis wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI)
- Abwärmenutzung und Energieeinsparpotenziale müssen analysiert und dokumentiert werden
- Es drohen Bußgelder bis zu 100.000€, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden
Ihr Nutzen: Pflicht mit Mehrwert
Auch wenn die Umsetzung gesetzlich gefordert ist – ein funktionierendes Energiemanagementsystem bietet Unternehmen viele Vorteile:
- Energieverbrauch dauerhaft senken (oft 5–10%)
- Kostenkontrolle und Planungssicherheit
- Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie / ESG-Compliance
- Wettbewerbsvorteil bei Kunden, Partnern und Investoren
- Freistellung von Energieaudits (nach EDL-G)
- Grundlage für Steuererleichterungen oder EEG-Entlastung
Unser Beratungsangebot:
Wir unterstützen Sie dabei, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen, Chancen zu erkennen und Risiken zu minimieren. Wir prüfen Ihre aktuelle Situation, entwickeln eine individuelle Roadmap und begleiten Sie bei der Umsetzung.
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