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PRESSEMITTEILUNG

Neue Zertifizierungspflicht für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ab Juli 2025

Hannover, 16. Juli 2025 – Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bringt ab Juli 2025 umfassende Veränderungen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch. Unternehmen, die jährlich mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) Endenergie verbrauchen, sind künftig verpflichtet, bis spätestens 18. Juli 2025 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem z.B. nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem etwa nach ISO 14001 einzuführen. Diese Vorgabe betrifft sämtliche Branchen und gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – auch viele Mittelständler sind davon betroffen. Entscheidend ist jeweils die einzelne rechtlich selbstständige Einheit, etwa einzelne GmbHs, Werke, Standorte oder Niederlassungen.

Besondere Vorgaben betreffen die Ausgestaltung des Managementsystems: Es muss mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs der jeweiligen Unternehmenseinheit erfassen; auch schwer zu erfassende Standorte sind einzubeziehen. Unternehmen müssen wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI) dokumentieren und Potenziale zur Abwärmenutzung sowie -vermeidung analysieren. Überschreitet ein Unternehmen erst nach dem 18. November 2025 die Verbrauchsschwelle von 7,5 GWh, gilt eine Umsetzungsfrist von 20 Monaten ab erstmaligem Grenzwertüberschreiten.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird stichprobenartig vom BAFA kontrolliert. Bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, fehlerhafte oder nicht fristgerechte Umsetzungspläne können mit bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden.

Unternehmen profitieren von der verpflichtenden Einführung eines Managementsystems jedoch nicht nur durch Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Sie erhalten die Möglichkeit, den Energieverbrauch dauerhaft zu senken (häufig um 5–10 %), gewinnen an Planungssicherheit und verbessern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Zudem ergeben sich steuerliche Vorteile sowie eine Befreiung von der Energieauditpflicht während der Einführungsphase.

Das EnEfG betrifft Branchen wie die Industrie, die Produktion, die Logistik, das Gesundheitswesen und viele weitere. Eine Überarbeitung des Gesetzes mit einer möglichen Anhebung der Verbrauchsschwelle auf 23,6 GWh sowie Anpassungen an EU-Vorgaben ist bereits in Planung. Da der Handlungsbedarf groß ist und die Umsetzung zeitintensiv sein kann, empfiehlt sich ein frühzeitiger Beginn der Vorbereitungen. 

In vielen Unternehmen fehlt es aber an interner Kompetenz und an Kapazitäten zur Umsetzung dieser Anforderungen. Abhilfe schafft die Einbindung eines externen Beraters wie z.B. der Agentur Dr. Mußmann & Partner, die über umfangreiche Erfahrung in der Einführung solcher Managementsysteme gerade auch im Mittelstand verfügen.     


Unternehmensinformation

Die Unternehmensberatung Dr. Mußmann & Partner, Personal- und Organisationsentwicklung - Consulting unterstützen Wirtschaftsbetriebe v.a. des Mittelstands sowie öffentliche Verwaltungen und Verbände. Die Beratungs-Schwerpunkte der im Jahr 2001 gegründeten Consulting-Agentur für Organisationsentwicklung liegen in den Bereichen Strategieberatung, Unterstützung von Entwicklungs- und Change‑Prozessen mit Strukturoptimierung in der Aufbau- und der Ablauforganisation sowie der Stärkung positiver und zukunftsfähiger Arbeits- und Führungskulturen.

Pressekontakt

   Dr. Olaf Mußmann
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