Überblick:
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NIS2-Beratung - Datensicherheit für Mittelstand und Konzerne
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine ab 2025 geltende EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Sicherheit, die Cyberresilienz und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der EU zu stärken. Durch die Festlegung gemeinsamer Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten soll die Richtlinie dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesellschaft gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
Als Nachfolgerichtlinie der früheren NIS-Richtlinie aus 2016 legt die neue NIS2-Richtlinie Mindestsicherheitsanforderungen nun für viele Mittelstandsbetriebe, Konzerne und weitere Organisationen fest, die als Betreiber wesentlicher Dienste oder als Anbieter digitaler Dienste tätig sind. Die NIS2-Richtlinie richtet sich v.a. an mittlere und große Organisationen. Für kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern gilt die NIS2-Richtlinie i.d.R. nicht, es sei denn, sie erbringen wesentliche Dienste in kritischen Sektoren oder spielen eine bedeutende Rolle im nationalen Kontext. Die Richtlinie gilt für:
! Betreiber wesentlicher Dienste (Essential Service Operators): Unternehmen, die kritische Dienstleistungen in den Bereichen erbringen, die für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aktivitäten unerlässlich sind. Hierzu zählen v.a.:
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- Energie: Stromversorgung, Gasversorgung, Ölversorgung, Fernwärme.
- Transport: Fluggesellschaften, Flughäfen, Eisenbahnverkehr, See- und Binnenhäfen, Straßentransport.
- Bankwesen: Banken und andere Finanzinstitute.
- Finanzmarktinfrastrukturen: Börsen, Clearing- und Abrechnungssysteme.
- Gesundheit: Krankenhäuser, klinische Einrichtungen, Gesundheitsdienstleister.
- Trinkwasser: Wasserver- und -entsorgung.
- Digitale Infrastruktur: Internetknotenpunkte, Domain-Name-System (DNS) Dienste, TLD-Registries.
- Öffentliche Verwaltung: Nationale und lokale Regierungsstellen, die wesentliche öffentliche Dienstleistungen erbringen.
- Weltraum: Betreiber von Satelliten- und Raumfahrtinfrastrukturen.
- Lebensmittelproduktion und -versorgung: Unternehmen, die wesentliche Dienstleistungen in der Lebensmittelversorgungskette erbringen.
- Post- und Kurierdienste: Unternehmen, die wichtige Post- und Paketzustelldienste anbieten.
- Chemie: Unternehmen in der chemischen Industrie.
- Abfallwirtschaft: Unternehmen in der Abfallentsorgung und -verwertung.
- Fertigung: Hersteller von kritischen Produkten und Dienstleistungen.
! Anbieter digitaler Dienste (Digital Service Providers): Hierzu gehören organisationen wie:
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- Online-Marktplätze: Plattformen, die den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder zwischen Unternehmen ermöglichen.
- Suchmaschinen: Dienste, die es Nutzern ermöglichen, Informationen im Internet zu finden.
- Cloud-Computing-Dienste: Anbieter von Cloud-Infrastrukturen, -Plattformen und -Software.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen dieser EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit zu erfüllen. Erhöhen Sie Ihre Cybersicherheit und vermeiden Sie Strafzahlungen durch unsere maßgeschneiderten Beratungsdienste.
NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie setzt strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten von Vorfällen in Unternehmen und Organisationen. Diese müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre Netz- und Informationssysteme vor Cyberangriffen zu schützen.
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle, welche Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienstleistungen haben, an die zuständigen nationalen Behörden zu melden - für die Nichteinhaltung sieht die Richtlinie strenge Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen vor, und es drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Mit unseren maßgeschneiderten Beratungsdiensten unterstützen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen der neuen EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit zu erfüllen, die eigene Cybersicherheit zu stärken und Sanktionen zu vermeiden. Profitieren Sie von unserem tiefgehenden Know-how zur NIS2-Richtlinie.
Was wir für Sie tun können:
Beratung - Wir beraten zu Ihrer Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Cyberschutz, IT-Sicherheit und Berichtsstruktur
Wir unterstützen Sie darin, Ihre IT-Landschaft an die neuen Sicherheitsanforderungen anzupassen und Ihr Notfallmanagement zu optimieren. Hierzu zählen auch Ihren Berichtspflichten bei Sicherheitsvorfällen. bedeutende Cybervorfälle sind an die zuständigen Behörden zu melden. Dies umfasst Erstmeldungen innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Vorfalls, Zwischenmeldungen innerhalb von 72 Stunden mit detaillierteren Berichten zu den Auswirkungen der Vorfälle und möglichen Maßnahmen sowie Abschlussberichte nach Abschluss der Vorfallanalyse mit einer umfassenden Analyse und den ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbehebung. Weiter sind eine Dokumentation der Nachweise über ergriffene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Cyberrisiken, Berichte über Audits und Sicherheitsprüfungen sowie Änderungen in der Sicherheitsstruktur oder bei der Risikoanalyse und die Umsetzung regelmäßiger Sicherheitsprüfungen zu dokumentieren.
Individuelle Begleitung und Unterstützung für Sie
Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratungsdienste, um Ihr Unternehmen optimal auf die NIS2-Richtlinie vorzubereiten:
✔️ Gap-Analyse und Risikobewertung:
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- Identifikation und Analyse von Sicherheitslücken in Ihrer IT-Infrastruktur.
- Bewertung potenzieller Risiken und Bedrohungen für Ihre IT-Struktur: Konzept, Analyse und Bewertung
✔️ Strategieentwicklung und Implementierung:
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- Entwicklung individueller Sicherheitsstrategien.
- Implementierung bewährter Sicherheitslösungen und -verfahren.
✔️ Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung:
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- Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter.
- Regelmäßige Trainings zu neuen Bedrohungen und Sicherheitsmaßnahmen.
✔️ Kontinuierliches Monitoring und Reporting:
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- Fortlaufende Überwachung Ihrer IT-Sicherheit.
- Regelmäßige Berichte und Updates zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie.
✔️ Notfallmanagement und Vorfallreaktion:
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- Entwicklung von Notfallplänen und Prozessen zur Vorfallreaktion.
- Unterstützung bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen.
Aufbau ihrer NIS2-Dokumentation
Das Team unserer Unternehmensberatung erstellt für Sie die erforderlichen Dokumente inkl. des Risikomppings.
Internes Audit & Managementreview - Begleitung im externen Audit
Wir führen interne Audits in Ihrem Haus zur Vorbereitung auf die Zertifizierung nach RS10 und zum Auffinden von Verbesserungspotenzialen durch, mit deren Hilfe Sie ihre Prozesse verbessern können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung des Management-Review.
Schulungen & Workshops
Mit dem Schulungsprogramm unserer Akademie mit analogen, digitalen und hybriden Seminaren sowie mit unseren E-Learnings bietet wir praxisnahe Schulungen und interaktive Workshops für Ihre Beschäftigte aller Ebenen an. Dies sensibilisiert Ihr Personal und vermittelt eine tiefgreifendes Verständnis für die IT-Sicherheits-Anforderungen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur zur NIS2-Beratung
1. Was ist die NIS2-Richtlinie und wofür steht sie?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Cybersicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen in der EU zu stärken. Sie legt gemeinsame Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten fest, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
2. Welche Ziele verfolgt die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie verfolgt das Ziel, ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der Union zu gewährleisten. Sie soll Organisationen dazu anregen, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern, Risiken zu managen und Vorfälle zeitnah zu melden, um so die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zu erhöhen.
3. Welche Organisationen sind von der NIS2-Richtlinie betroffen?
Die NIS2-Richtlinie richtet sich an Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste. Dazu gehören Unternehmen aus den Bereichen Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, digitale Infrastruktur und öffentlicher Sektor. Kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind in der Regel nicht betroffen, es sei denn, sie erbringen wesentliche Dienste in kritischen Sektoren.
4. Wie unterscheidet sich NIS2 von der ursprünglichen NIS-Richtlinie?
Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie erweitert NIS2 den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren und Organisationen. Sie verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement, die Sicherheitsvorkehrungen und die Meldepflichten. Zudem werden höhere Bußgelder bei Verstößen vorgesehen, und die Aufsicht wird auf nationaler Ebene gestärkt.
5. Welche Vorteile bringt eine NIS2-konforme Umsetzung für mein Unternehmen?
Eine NIS2-konforme Umsetzung stärkt die Cybersicherheit und Resilienz Ihres Unternehmens, reduziert das Risiko von Sicherheitsvorfällen und damit verbundenen Kosten. Sie verbessert das Vertrauen von Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden und kann als Wettbewerbsvorteil dienen. Zudem hilft sie, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
6. Welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen verlangt NIS2?
NIS2 fordert unter anderem die Implementierung eines effektiven Risikomanagements, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen, die Einführung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren, die Schulung von Mitarbeitenden, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen für Netz- und Informationssysteme sowie die Entwicklung von Notfallplänen und die Durchführung von Tests.
7. Welche Compliance- und Meldepflichten bestehen für Unternehmen nach NIS2?
Unternehmen sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienste haben, unverzüglich den zuständigen nationalen Behörden zu melden. Zudem müssen sie regelmäßig Berichte über ihre Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen erstellen und auf Anfrage der Behörden zur Verfügung stellen.
8. Wie wirkt sich NIS2 auf die Risikomanagementprozesse aus?
NIS2 legt großen Wert auf ein proaktives Risikomanagement. Unternehmen müssen Risiken für ihre Netz- und Informationssysteme systematisch identifizieren, bewerten und angemessen behandeln. Dies beinhaltet die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und die kontinuierliche Verbesserung des Risikomanagementprozesses.
9. Welche Dokumentationen und Nachweise müssen geführt werden?
Unternehmen müssen umfassende Dokumentationen über ihre Sicherheitsvorkehrungen, Risikomanagementprozesse, durchgeführte Sicherheitsüberprüfungen, Schulungsmaßnahmen und Sicherheitsvorfälle führen. Diese Dokumente müssen auf Anfrage der zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
10. Wie werden Lieferketten und Drittanbieter in die NIS2-Anforderungen einbezogen?
NIS2 fordert Unternehmen auf, die Cybersicherheit ihrer Lieferketten und Drittanbieter zu bewerten und sicherzustellen, dass diese ebenfalls angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen. Unternehmen müssen Risiken, die von Dritten ausgehen, identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren.
11. Wie läuft die Implementierung von NIS2 in einem Unternehmen typischerweise ab?
Die Implementierung beginnt mit einer Gap-Analyse, um den aktuellen Stand der Cybersicherheit im Unternehmen zu bewerten. Anschließend werden erforderliche Sicherheitsmaßnahmen definiert und implementiert, Mitarbeitende geschult und Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen etabliert. Abschließend erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen.
12. Welche Schritte umfasst eine NIS2-Risikoanalyse und Gap-Analyse?
Die Risikoanalyse beinhaltet die Identifikation und Bewertung von Risiken für Netz- und Informationssysteme. Die Gap-Analyse vergleicht den aktuellen Stand der Sicherheitsvorkehrungen mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie, um Lücken zu identifizieren und notwendige Maßnahmen abzuleiten.
13. Wie werden Mitarbeitende und Führungskräfte in NIS2-Prozesse eingebunden?
Ja, Mitarbeitende werden durch Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen in die Sicherheitsprozesse eingebunden. Führungskräfte sind verantwortlich für die Bereitstellung von Ressourcen, die Festlegung von Sicherheitsrichtlinien und die Überwachung der Umsetzung der NIS2-Anforderungen im Unternehmen.
14. Welche IT-Tools und Sicherheitslösungen unterstützen die Umsetzung?
Zur Unterstützung der Umsetzung können verschiedene IT-Tools und Sicherheitslösungen eingesetzt werden, darunter Systeme zur Überwachung von Netzwerken, Tools zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, Software zur Verwaltung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren sowie Plattformen zur Schulung von Mitarbeitenden.
15. Wie werden bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 27001) auf NIS2 abgestimmt?
Bestehende Managementsysteme wie ISO 27001 können durchaus als Grundlage für die Umsetzung der NIS2-Anforderungen dienen. Sie sollten jedoch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllt werden.
16. Wie unterstützt eine externe NIS2-Beratung Unternehmen bei der Umsetzung?
Eine externe NIS2-Beratung bietet Expertise bei der Durchführung von Gap-Analysen, der Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, der Schulung von Mitarbeitenden und der Erstellung der erforderlichen Dokumentationen. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen effizient und rechtskonform umzusetzen.
17. Welche Leistungen umfasst eine NIS2-Beratung konkret (Audit, Maßnahmenplan, Schulungen)?
Die NIS2-Beratung umfasst in der Regel die Durchführung von Audits zur Bewertung des aktuellen Sicherheitsstandards, die Erstellung von Maßnahmenplänen zur Schließung identifizierter Lücken, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitenden und die Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentationen und Berichte.
18. Welche Qualifikationen sollte ein NIS2-Berater besitzen?
Ein NIS2-Berater sollte über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Cybersicherheit, Risikomanagement und Compliance verfügen. Idealerweise hat er Erfahrung in der Umsetzung von Sicherheitsstandards wie ISO 27001 und kennt die spezifischen Anforderungen der NIS2-Richtlinie.
19. Wie kann NIS2-Beratung helfen, Bußgelder oder Strafen zu vermeiden?
Durch die Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung der NIS2-Anforderungen hilft eine NIS2-Beratung, Sicherheitsvorfälle zu vermeiden und die Meldepflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies reduziert das Risiko von Bußgeldern und Strafen aufgrund von Verstößen gegen die Richtlinie.
20. Wie wird die kontinuierliche Einhaltung der NIS2-Anforderungen nach der Umsetzung sichergestellt?
Die kontinuierliche Einhaltung wird durch regelmäßige Überprüfungen, Audits und Aktualisierungen der Sicherheitsmaßnahmen sichergestellt. Zudem sollten Prozesse zur kontinuierlichen Schulung von Mitarbeitenden und zur Anpassung an neue Bedrohungen und Anforderungen etabliert werden.
